Richtlinien

Verständliche Richtlinienoberfläche für Engagements, Antikorruption, Vertraulichkeit und Datenhandhabung sowie Offenlegung.

Antikorruptionshaltung

Keine unzulässigen Zahlungen, Geschenke oder Beschleunigungszahlungen. Die Einhaltung geltender Antikorruptionsgesetze ist verpflichtend.

Vertraulichkeitsmodell

Kundeneigene Daten, minimale Erhebung, kontrollierte Speicherung und Weitergabe sowie Aufbewahrung nach Vereinbarung.

Überblick zur Offenlegung

Koordinierte Offenlegung standardmäßig, mit Kundenfreigaben und situationsabhängigen Zeitplänen.

Antikorruption

  • Wir halten die geltenden Antikorruptions- und Bestechungsgesetze in den Rechtsräumen ein, in denen wir tätig sind.
  • Wir bieten keine unzulässigen Zahlungen, Kickbacks oder Beschleunigungszahlungen an, fordern sie nicht an, autorisieren sie nicht und nehmen sie nicht an.
  • Geschenke oder Bewirtung, falls überhaupt, müssen rechtmäßig, maßvoll und niemals an Beschaffung oder Engagement-Ergebnisse gebunden sein.
  • Verdachtsfälle werden intern eskaliert und, wenn erforderlich, über vereinbarte Kundenkanäle gemeldet.

Vertraulichkeit und Datenhandhabung

  • Kundendaten und Beweise bleiben Eigentum des Kunden.
  • Wir erheben nur, was zur Validierung von Erkenntnissen und zum Nachweis der Auswirkungen erforderlich ist.
  • Aufbewahrungs- und Löschfristen werden schriftlich vereinbart.
  • Artefakte werden über kontrollierte, genehmigte Kanäle gespeichert und übertragen.
  • Der Zugriff auf Kundenmaterial ist auf autorisierte Personen nach Need-to-Know beschränkt.
  • Der Einsatz von KI-Werkzeugen mit Kundendaten erfordert ausdrückliche schriftliche Freigabe und abgestimmte Grenzen.

Überblick zur Offenlegungspolitik

  • Wir nutzen standardmäßig koordinierte Offenlegung und die Abstimmung mit Stakeholdern.
  • Offenlegungspläne werden vor externer Kommunikation mit Kundenfreigabe abgegrenzt.
  • Zeitpläne sind situationsabhängig und hängen von Betriebsrisiken, Behebungsstatus und rechtlichen Grenzen ab.
  • Wir legen Kundenerkenntnisse nicht ohne schriftliche Freigabe öffentlich offen, es sei denn, eine Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Verantwortungsvolles Handeln

  • Arbeit wird nur innerhalb des autorisierten Umfangs und freigegebener Testfenster durchgeführt.
  • Produktionssicherheit, Abbruchbedingungen und Eskalationswege werden während der gesamten Ausführung durchgesetzt.
  • Kundenidentität und Engagement-Details werden ohne schriftliche Freigabe nicht öffentlich geteilt.

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