Antikorruptionshaltung
Keine unzulässigen Zahlungen, Geschenke oder Beschleunigungszahlungen. Die Einhaltung geltender Antikorruptionsgesetze ist verpflichtend.
Verständliche Richtlinienoberfläche für Engagements, Antikorruption, Vertraulichkeit und Datenhandhabung sowie Offenlegung.
Keine unzulässigen Zahlungen, Geschenke oder Beschleunigungszahlungen. Die Einhaltung geltender Antikorruptionsgesetze ist verpflichtend.
Kundeneigene Daten, minimale Erhebung, kontrollierte Speicherung und Weitergabe sowie Aufbewahrung nach Vereinbarung.
Koordinierte Offenlegung standardmäßig, mit Kundenfreigaben und situationsabhängigen Zeitplänen.